Nach der Wohnungsübergabe bitten Sie Ihre Vermieter:in, die Garantie freizugeben – per E-Mail, über das Kontaktformular oder mit dem datierten, unterschriebenen Zertifikat. Sobald die Freigabe bei uns ist, endet der Vertrag und Sie erhalten eine Bestätigung. Alternativ können Sie uns das Auszugsprotokoll über «Auszug melden» schicken.
Sobald die Freigabe der Vermieter:in bei uns eingeht, schliessen wir den Vertrag innerhalb von zwei Arbeitstagen. Meldet die Vermieter:in eine Forderung, klären wir diese zuerst mit Ihnen.
Meldet Ihre Vermieter:in eine Forderung (Schäden oder ausstehende Mieten) und sind Sie damit einverstanden, zahlen wir den Betrag bis zur Kautionssumme direkt an die Vermieter:in. Diesen Betrag müssen Sie uns anschliessend zurückerstatten. Melden Sie den Schaden auch Ihrer Haftpflicht- oder Hausratversicherung – oft übernimmt sie die Kosten.
Im ersten Vertragsjahr nicht, ausser Sie schliessen sofort eine neue Swisscautionen24-Kaution ab. Ab dem zweiten Jahr erstatten wir die Prämie anteilig ab dem Monat nach der Freigabe.
Die Vermieter:in bestätigt die Freigabe per E-Mail, über das Kontaktformular oder mit dem unterschriebenen Zertifikat. Ohne Forderung schliessen wir den Vertrag sofort. Mit Forderung zahlen wir den anerkannten Betrag bis zur Kautionssumme an die Vermieter:in und fordern ihn bei der Mieter:in zurück.