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Mietkaution für Studierende und Lernende: Wohnung ohne Ersparnisse

Zwei bis drei Monatsmieten Kaution ohne Ersparnisse? Eltern, Sperrkonto, Kautionsgarantie mit Jugendrabatt oder WG – die Optionen für Studierende und Lernende.

Veröffentlicht am · Swisscautionen24 · 5 Min. Lesezeit

Die Zusage für das Studium oder die Lehrstelle ist da, die Wohnung noch nicht. Und beim ersten Blick auf die Vertragsbedingungen folgt der Schreck: zwei bis drei Monatsmieten Kaution, bevor der Schlüssel übergeben wird. Bei einer Miete von CHF 1’200 sind das bis zu CHF 3’600 – mehr, als die meisten Studierenden und Lernenden auf der Seite haben. Dieser Beitrag zeigt, welche Wege es gibt und wie Sie trotzdem zur Wohnung kommen.

Warum die Kaution die grösste Hürde ist

Die Miete selbst lässt sich mit Lehrlingslohn, Stipendium, Nebenjob oder elterlicher Unterstützung meist stemmen. Die Kaution aber muss auf einen Schlag da sein – zusätzlich zur ersten Miete, zum Umzug und zur Grundausstattung. Das Gesetz erlaubt bei Wohnräumen bis zu drei Monatsmieten (Art. 257e OR); das Geld kommt auf ein Sperrkonto auf Ihren Namen und bleibt dort, bis Sie wieder ausziehen. Für ein Zimmer oder eine kleine Wohnung sind das schnell mehrere tausend Franken, die während der ganzen Ausbildung nicht zur Verfügung stehen.

Ihre Optionen im Überblick

  • Eltern als Solidarhaftende oder Bürgen. Unterschreiben die Eltern den Mietvertrag mit, haften sie solidarisch für Miete und Kaution – und zahlen die Kaution meist auch ein. Viele Verwaltungen akzeptieren alternativ eine Bürgschaft. Beides setzt voraus, dass die Eltern das Geld haben und binden wollen.
  • Ersparnisse aufs Sperrkonto. Wer das Geld hat, legt es auf ein Mietkautionskonto. Das ist die günstigste Variante, aber das Ersparte ist weg, bis die Vermieter:in nach dem Auszug die Freigabe unterschreibt.
  • Kautionsgarantie. Swisscautionen24 stellt der Vermieter:in ein Zertifikat aus, das die Kaution ersetzt. Sie zahlen eine Jahresprämie von 4,9 % der Kautionssumme plus Gebühren statt der ganzen Summe – unter 26 mit 10 % Jugendrabatt auf die Prämie. Die Prämie kommt nicht zurück; dafür bleibt das Geld für Laptop, Semestergebühren und Reserve verfügbar.
  • Zimmer in einer WG oder Untermiete. Wer in eine bestehende WG einzieht, zahlt die Kaution oft an die Hauptmieter:in oder an die Person, die auszieht. Klären Sie schriftlich, wer die Kaution hält, wie hoch sie ist und wann Sie sie zurückerhalten. Bei einer Untermiete ist die Untervermieter:in Ihre Vertragspartnerin, nicht die Verwaltung. Stehen alle Mitbewohner:innen im Hauptmietvertrag, haften alle solidarisch für die ganze Kaution.
  • Studierendenwohnheim. Wohnheime und Studentenwohnstiftungen verlangen meist nur eine Monatsmiete als Depot, dafür sind die Wartelisten lang. Früh anmelden lohnt sich.

Was Verwaltungen prüfen

Ob Sie die Wohnung bekommen, entscheidet nicht die Kaution allein. Verwaltungen wollen drei Dinge sehen:

  • Betreibungsregisterauszug, nicht älter als drei Monate, erhältlich beim Betreibungsamt Ihres Wohnorts – auch online. Für Studierende ist er in der Regel leer, und genau das ist der Punkt.
  • Einkommen oder Bürgschaft. Lehrvertrag, Stipendienbescheid, Arbeitsvertrag des Nebenjobs oder eine schriftliche Zusicherung der Eltern. Faustregel der Verwaltungen: Die Miete sollte höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen. Bei Lernenden und Studierenden rechnen viele Verwaltungen das Einkommen der Eltern dazu, wenn diese mitunterschreiben.
  • Referenzen. Die bisherige Vermieter:in, wenn es eine gibt; sonst Lehrbetrieb, Hochschule oder ein Hinweis, dass es die erste eigene Wohnung ist. Das ist kein Nachteil, wenn der Rest des Dossiers stimmt.

Die Vorläufige Bescheinigung als Türöffner

Verwaltungen fragen sich bei jungen Bewerber:innen vor allem eines: Kommt die Kaution zustande? Mit einer Vorläufigen Bescheinigung von Swisscautionen24 beantworten Sie die Frage, bevor sie gestellt wird. Die Bescheinigung ist kostenlos, in wenigen Minuten per E-Mail bei Ihnen und drei Monate gültig. Sie bestätigt, dass die Kautionsgarantie steht, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist. Legen Sie sie dem Bewerbungsdossier bei – zusammen mit dem Betreibungsregisterauszug, dem Einkommensnachweis und einem kurzen Begleitschreiben. So wirkt Ihr Dossier vollständig, obwohl Sie keine drei Monatsmieten vorweisen müssen.

Checkliste für die erste Wohnung

  • Budget prüfen: Miete inklusive Nebenkosten höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens
  • Betreibungsregisterauszug bestellen (nicht älter als drei Monate)
  • Nachweise sammeln: Lehrvertrag, Stipendium, Nebenjob oder Bürgschaft der Eltern
  • Entscheiden, wer die Kaution stellt: Eltern, Ersparnisse oder Kautionsgarantie
  • Vorläufige Bescheinigung anfordern und dem Dossier beilegen
  • Bei WG oder Untermiete schriftlich festhalten, wer die Kaution hält
  • Haftpflichtversicherung abschliessen – viele Verwaltungen verlangen sie

Mehr zum Jugendrabatt und zu den Bedingungen für Mieter:innen unter 26 finden Sie auf der Seite Junge Mieter:innen. Wie Sie die kostenlose Bescheinigung anfordern, steht auf der Seite Vorläufige Bescheinigung.

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