Mietkaution erklärt: Sperrkonto, Garantie und was das Gesetz sagt
Drei Monatsmieten, Sperrkonto, Zertifikat – wir sortieren die Begriffe und zeigen, welche Variante wann sinnvoll ist.
Veröffentlicht am · Swisscautionen24 · 6 Min. Lesezeit
Fast jede Vermieter:in verlangt eine Kaution. Doch was genau ist das, und welche Formen gibt es?
Was das Gesetz sagt
Art. 257e des Obligationenrechts regelt die Sicherheitsleistung bei Wohnräumen: höchstens drei Monatsmieten, hinterlegt auf einem Konto auf den Namen der Mieter:in. Die Bank gibt das Geld nur mit Zustimmung beider Parteien oder nach einem Gerichtsentscheid frei. Verlangt die Vermieter:in innerhalb eines Jahres nach Mietende keine Forderung, kann die Mieter:in die Auszahlung allein verlangen.
Variante 1: Das Sperrkonto
Sie zahlen die Summe auf ein Mietkautionskonto ein. Vorteil: Sie erhalten minimalen Zins. Nachteil: Das Geld ist weg, oft für Jahre – und beim Umzug brauchen Sie es doppelt, weil das alte Depot noch nicht frei ist.
Variante 2: Die Kautionsversicherung
Ein Anbieter wie Swisscautionen24 garantiert der Vermieter:in die Summe und stellt ein Zertifikat aus. Sie zahlen eine Jahresprämie. Vorteil: Ihr Geld bleibt verfügbar. Nachteil: Die Prämie ist eine Gebühr und kommt nicht zurück. Wichtig: Bei Forderungen der Vermieter:in zahlt der Anbieter aus, holt sich das Geld aber bei Ihnen zurück. Die Versicherung schützt die Vermieter:in, nicht Sie.
Wann lohnt sich was?
Haben Sie drei Monatsmieten übrig und brauchen sie absehbar nicht: Sperrkonto. Möchten Sie Liquidität für Umzug, Einrichtung oder Reserve behalten – oder steckt das Geld noch im alten Depot: Kautionsversicherung. Viele wechseln später zurück oder umgekehrt; beides ist möglich.
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